Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Januar 2010§ 1
§ Allgemeines –Geltungsbereich
(1)Die Fa. Fäßler GmbH bietet und erbringt sämtliche Leistungen nur auf Grundlage ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen an.Die Vertragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Fäßler stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Die Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn Fäßler in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
(2)Alle Vereinbarungen, die zwischen Fäßler und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffenwerden, sind schriftlich niedergelegt.(3)Die Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn sie bei diesen nicht erneut explizit einbezogen worden sind.
§ 2 Angebot
(1)Die Darstellung der Waren in Werbungen stellt noch kein verbindliches Angebot zum Verkauf der Waren durch Fäßler dar. Angaben zu technischen Daten, Abmessungen und Gewichten sind zudem nur branchenübliche Annäherungswerte.
(2)Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der von ihm ausgewählten Ware ab. Der Kunde ist für die Dauer von 14 Tagen an sein Angebot gebunden. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch Fäßler zustande. Fäßler behält sich dabei geringfügige Abweichungen hinsichtlich Maßen und Gewichten vor, die qualitativ gleichwertig sind.Soweit eine von Fäßler erteilte Auftragsbestätigung vondem Auftrag eines Kunden abweicht, so gilt diese als vereinbarte Vertragsleistung, wenn der Kunde Kaufmann nach § 1 HGB ist und die Abweichung nur geringfügig ist und der Kunde nicht unverzüglich, spätestens jedoch nach einer Woche schriftlich widerspricht.
(3)Die angegebenen Preise gelten „ab Werk“, ausschließlich Verpackung. Die Verpackungskosten sind, wenn nichts anderes vereinbart wird, vom Kunden zu tragen.
(4)Die Versandkosten sind, wenn nichts andre vereinbart wird, ebenfalls vom Kunden zu tragen. Fäßler wählt ohne anders lautende Vorgaben die günstigste Versandart aus.
(5)Bei Bestellungen von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind vom Kunden zudem etwaige zusätzliche öffentliche Kosten wie Zölle, Einfuhr–/ Ausfuhrarbeiten etc. zu tragen. (6)Als Währung zur Bezahlung des Kaufpreises wird der EURO festgelegt. Sämtliche Preise beziehen sich auf EURO. Eine Änderung der Währungsparitäten bei Bestellungen aus dem Ausland hat keinen Einfluss auf den geschuldeten Kaufpreis. Der Kunde trägt insoweit das Währungsrisiko.
§ 3 Erfüllungsort/Gefahrenübergang
(1)Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungspflichten gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB ist die Niederlassung von Fäßler.
(2)Bei einer Bestellung durch einen Unternehmer nach § 14 BGB geht die Gefahr des zufälligen Unterganges der Ware mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Fäßler versichert die Ware auf Kosten des Kunden gegen die üblichen Transportschäden auf Wunsch des Kunden.
§ 4 Lieferung
(1)Soweit nicht ausdrücklich erklärt, sind genannte Liefertermine unverbindlich.
(2)Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt Fäßler vorbehalten
(3)Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Fäßler berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4)Sofern die Voraussetzungen von Absatz drei vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme–oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5)Fäßler ist zur Teillieferung berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Diese sind selbständige Leistungen und können selbständig fakturiert werden.
§ 5 Rücktritt
(1)Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn Fäßler die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Falle von Mängeln bleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14Tagen ab Rechnungsdatum zu Zahlung fällig. Die Hereinnahme von Schecks und Wechseln behält sich Fäßler vor.
(2)Bei Neukunden, sowie sämtliche Bestellungen aus dem Ausland, ist der Kunde zur Vorkasse verpflichtet. Fäßler ist in diesem Fall verpflichtet, die bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang zu versenden oder verbindlich mit zu teilen, wann die Versendung erfolgen kann.
(3)Wenn der Kunde fällige Rechnungen nicht bezahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsschluss die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtern oder Fäßler nach Vertragsschluss ungünstige Auskünfte über den Kunden erhält, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist Fäßler berechtigt, weitere Leistungen nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen. Dies gilt insbesondere, sobald Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.
(4)Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Fäßler anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(5)Der Kunde kommt ohneweitere Erklärung von Fäßler 14Tage nach Fälligkeit der Zahlung in Verzug. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit diesnicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1)Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Fäßler.
§ 8 Rügeobliegenheit
(1)Wenn der Kunde Kaufmann nach § 1 HGB ist, setzen Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs–und Rückobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festegestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(2)Ein Kunde, der nicht Kaufmann nach § 1 HGB ist, ist verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen Mangel festgestellt hat, diesen Fäßler schriftlich anzuzeigen.Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Kunden dar.
(3)Sofern der Versand auf Risiko von Fäßler erfolgt ist der Kunde verpflichtet bei Annahme der Sendung offensichtliche Transportschäden gegenüber dem Transporteur anzuzeigen.Der Kunde hat bei Transportschäden weiterhin die Originalverpackung aufzuheben und etwaige Verpackungsmängel zu dokumentieren, soweit dies keinen unzumutbaren Aufwand darstellt.Soweit Fäßler Ersatzansprüche gegen den Transporteur aufgrund von einer Verletzung dieser Pflichten nicht geltend machen kann, ist der Kunde bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten zum Schadensersatz verpflichtet.
§ 9 Gewährleistungsrechte
(1)Bei einem Kunden, der Unternehmer nach § 14 BGB ist, bestehen Mängelansprüche nicht, bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
(2)Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist ein Kunde, der Verbraucher nach § 13 BGB ist, nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Bei Kunden, die keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, ist Fäßler nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen Sache berechtigt.Im Fall der Mangelbeseitigung ist Fäßler verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport–. Wege–, Arbeits–und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3)Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung nach den gesetzlichen Vorgaben zu verlangen.
(4)Der Kunde verpflichtetsich, seine Gewährleistungsansprüche bei Versandkäufen über Schadensregulierungsformulare von Fäßler geltend zu machen, sofern sie der Versendung beiliegen.
§ 10 Mängelhaftung
(1)Fäßler haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Fäßler nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2)Gegenüber einem Kunden, der kein Unternehmer nach § 14 BGB ist, gilt folgendes: Der Schaden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde.Schäden an anderen Rechtgütern des Kunden sind dabei ganz ausgeschlossen, wenn diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
(3)Gegenüber einemKunden, der Unternehmer nach §14 BGBist, gilt folgendes: Der Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht vorsätzlich begangen worden sind, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gegeben ist. Bei einer Haftung wegen Verzögerung der Leistung wird die Haftung für Fäßler für den Schadensersatz neben der Leistung auf 10 % des Wertes der Bestellung begrenzt und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 50 % des Wertes der Bestellung begrenzt. Bei einer Haftung wegen Unmöglichkeit der Leistung beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 50 % desjenigen Teiles der Lieferung, deswegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Schäden an anderen Rechtgütern des Kunden sind dabei ganz ausgeschlossen, wenn diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
(4)Die Regelungen der Absätze eins bis vier, erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auchfür den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
§ 11 Verjährung
(1)Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche Wegen Mängeln –gleich aus welchem Rechtsgrund–sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr.
(2)Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche wegen Mängeln –gleich aus welchem Rechtsgrund–ein Jahr.
(3)Die Verjährungsfristen nach Absatz eins und zwei gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen Fäßler, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
(4)Bei Kunden, die keine Verbraucher nach § 13 BGB sind, werden auch die Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln auf ein Jahr begrenzt.
(5)Die Verjährungsfristen der Absätze eins bis fünf gelten nur nach folgender Maßgabe:a. Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.b. Die Verjährungsfristen gelten nicht, wenn Fäßler einen Mangel arglistig verschwiegen hat.c. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, bei einergrob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 12 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1)Sofern der Kunde Kaufmann nach § 11 HGB ist, ist auch der Geschäftssitz von Fäßler Gerichtsstand; Fäßler ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des UN–Kaufrechts ist ausgeschlossen.